Brandschutz
jährliche Mitarbeiterunterweisung im Unternehmen
Zu den unternehmerischen Pflichten gehört gem. § 12 Arbeitsschutzgesetz, dass ein Unternehmer seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen hat. Darunter fällt auch der Brandschutz.
Es ist äußerst wichtig dass Mitarbeiter lernen, wie sich sich im Brandfall zu verhalten haben und was sie zur Vermeidung oder Minimierung eines Brandes tun können. Denn wer die Brandschutzmaßnahmen im Betrieb kennt, wird sich im Gefahrenfall richtig verhalten.
Um für die notwendige Auffrischung des Wissens zu sorgen, sollte daher mindestens einmal jährlich eine Mitarbeiterunterweisung stattfinden.
Kursinhalt:
– Brandschutzorganisation in Ihrem Betrieb
– Nutzung der Flucht- und Rettungswege
– Sensibilisierung für mögliche Brandgefahren im Betriebsalltag
– richtiges Verhalten im Brandfall
– praktische Brandschutz- und Evakuierungsübung
und vieles mehr
Kursinformationen:
Dauer / Kosten:
Gerne erstellen wir Ihren Wünschen entsprechend ein individuelles Angebot.
Kursort:
vor Ort in Ihrem Unternehmen
Termine:
Terminanfragen nehmen wir gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular entgegen.
Es gelten die aktuellen Corona-Vorschriften!